Teilnahmepflicht

 

 

Die Teilnahme der angemeldeten OGS-Kinder an fünf Wochentagen bis um 15:00 Uhr ist grundsätzlich verpflichtend.

 

In begründeten Ausnahmefällen (Arztbesuch, besondere Anlässe) kann das Kind mit schriftlicher Entschuldigung des Sorgeberechtigten die Betreuung vorzeitig verlassen.